Bugrad der Aquila A210 |
Erfahrung eines Piloten mit einer gecharterten Aquila A210 (nicht GAviators)
In Anlehnung auf dem Erfahrungsbericht Verantwortung als PIC veröffentlichen wir hier in Form eines Gastbriefes einen Erfahrungsbericht von Ingolf Mertens, welcher auch für anderen Charterpiloten lehrreich sein dürfte. Die Daten des betroffenen Flugzeug und vom Vercharterer haben wir anonymisiert, da diese Information für unsere Rubrik nicht relevant ist.
Brief eines sehr enttäuschten Charterpiloten
Sehr geehrter Herr Fluglehrer,
wie heute Vormittag telefonisch besprochen übersende ich Ihnen im Anhang dieser E-Mail das Bild vom Bugrad der "D-EXXX". Der Dateiinfo können sie entnehmen, dass ich das Foto um 14:15 Ortszeit vor dem Hangar X aufgenommen habe. Gestartet bin ich in Schönhagen um 14:31 Ortszeit. Ich habe also die Situation des Bugrades VOR meinem Flug dokumentiert und bin NICHT der Verursacher des Schadens. Auf dem Abrechnungszettel habe ich folgenden Eintrag gemacht:
- "Ist der Sprung an der rechten Seite der Bugradverkleidung bekannt? Ich habe zur Sicherheit ein Foto gemacht"
Außerdem habe ich in der Zeile mit der Information zur Säuberung des Flugzeuges eingetragen:
- "So belassen wie vorgefunden"
Auf dem Bild sind deutlich die Verschmutzungen der Vorderkante der Bugradverkleidung zu erkennen (gab es eine evtl. eine Landung zur Nachtzeit oder auf Gras?)
Nun haben sie mir am Telefon zu meinem großen Erstaunen berichtet, dass tatsächlich ein größerer Schaden am Bugrad vorliegt. Die Verkleidung wurde also nicht durch Kontakt mit einem Hindernis beim Rollen beschädigt, sondern durch eine - dann wohl außergewöhnlich harte - Bugradlandung.
Diese Tatsache macht mich nun sehr wütend auf den Verursacher!
Da er augenscheinlich keinerlei Information zu diesem Unfall (und davon muss man ja hier sprechen) hinterlassen hat (Bordbuch, Abrechnungszettel, Fotodokumentation, Information an den Eigentümer oder ähnliches), lässt er damit nachfolgende Charterpiloten in der absoluten Ungewissheit über eine mögliche Gefahr. Nicht auszudenken, wenn dann nach einigen normalen Landungen plötzlich das Bugrad abgebrochen wäre mit alles Folgeschäden für Propeller, Motor und Flugzeugrumpf.
Ganz ehrlich gesagt, kommt für mich das Verhalten dieses Piloten-KAMERADEN(!) einer Fahrerflucht gleich.
Natürlich würde mich sehr interessieren, wer nun für den Schaden verantwortlich ist. Aus Gründen der Logik kann das nur der Pilot sein, der unmittelbar vor mir die "XX" gechartert hat. Wenn er keinerlei Angaben zur Beschädigung des Bugrades VOR seinem Flug gemacht hat, muss er wohl in den sauren Apfel beißen und den entstandenen Schaden begleichen. Ich würde dann auch gern mit ihm ein Wörtchen reden!
Natürlich tut es mir leid, lieber Herr Fluglehrer, dass Sie sich nun während der Abwesenheit von Herrn Geschäftsführer mit diesem leidigen Problem herumschlagen müssen.
Gestatten Sie mir abschließend noch zu erwähnen, dass ich den Checkout für "Vercharterer B" mit Ihnen auf der D-EXXY am 19.10.2007 erfolgreich absolviert habe und für die "Vercharterer" auf der D-EXXX mit Herrn Geschäftsführer am 20.03.2015. Ich kenne (und liebe) die kleine Aquila also schon eine ganze Weile und habe sie bisher immer sorgsam behandelt!
Mit freundlichen Fliegergrüßen
Ihr Ingolf Mertens
Aus Sicht eines Vercharterers ...
Einmal mehr wird es deutlich, welche Verantwortung jeder PIC auch für nachfolgende Piloten trägt. Als Flugzeugvercharterer müssten wir leider immer wieder die Erfahrung machen, dass:
- Piloten selbst verursachten Schaden - möglicherweisen aus Angst von persönlichen Konsequenzen oder aus Unterschätzung der Folgen - nicht immer pflichtgemäß und unverzüglich dem Vercharterer melden, oder
- dass die Kontrolle von am Flugzeug vorbefindlichen Beschädigungen nicht immer von Piloten mit größten Sorgfalt durchgeführt wird.
Wir glauben jedoch dass gerade diese zwei Verhalten unabdingbar für eine korrekte und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vercharterer und Charterpiloten sind.
Bei genauerer Bildbetrachtung geben die Verschleißspüren (im Bild leider schlecht sichtbar) am unteren Rand der Verkleidung Hinweis auf einer Berührung mit dem Asphalt der Bahn. So müsste es von einer vorherigen Bugradlandung ausgegangen werden. Ohne genauere Prüfung durch einem Mechaniker ist es aus externer Beobachtung der Radkasten nicht feststellbar, ob tiefere und gravierende Schäden am Flugzeug vorhanden sind und ob das Flugzeug lufttüchtig ist. Bei einer ähnlichen Situation wäre der Vercharterer unverzüglich zu informieren und vor dem nächsten Flug unbedingt eine Begutachtung durch einem sachkundigen Mechaniker durchzuführen.
Die fehlende Pflichtmeldung des Vorfalls seitens des Verursachers hat nachfliegende Piloten und Gäste der Aquila A210 unnötig in Gefahr gebracht. Daraus ist der Wutausbruch des betroffenen Piloten sehr gut nachvollziehbar!
Wir bedanken uns herzlich bei Ingolf Mertens für diesem konstruktiven Beitrag!
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